17.04.2007

von Josef Bartenschlager

Eine "Aufsehen erregende" Burg

Dollnstein (baj) Mit der Schenkungsurkunde von 1007 beschäftigte sich der Festvortrag von Andreas Margraf, dem Leiter des Gabrieli-Gymnasiums in Eichstätt. In seinen aufwendig recherchierten Beitrag ging Margraf aber auch auf Heinrich II. ein, dem einzigen Kaiser, der sich auch heute noch des Standes der Heiligkeit erfreuen kann, seiner Gemahlin, der ebenfalls heilig gesprochenen Kunigunde, seiner Politik und seinen Beweggründen, Tollunstein zu verschenken. Ein Ausflug in das mittelalterliche System des Lehenswesens diente dem besseren Verständnis.

Der Name Tollunstein kann sich laut Margraf aus verschiedenen etymologischen Wurzeln herleiten. Wenig plausibel scheint die Bedeutung "töricht", denn das Adjektiv "tol" hat vor allem die Bedeutung "ansehnlich" oder sogar "Aufsehen erregend". Als "Tole" wird aber auch ein Abzugsgraben bezeichnet, vielleicht ein Hinweis auf den Wassergraben, mit dem die Burg im Hochmittelalter umgeben war. Schließlich könnte sich der Name eines Besitzers dahinter verbergen , also der Stein beziehungsweise die Burg eines Herrn Tollo.
Vor der Schenkung hat ein Graf Ernst das Gut Tollunstein besessen. Möglicherweise hat dieser Graf Ernst eklatant gegen seine Pflichten als Lehensmann oder Amtsträger verstoßen, und Kaiser Heinrich hat das Gut von ihm zurück gefordert, oder – wofür es Hinweise gibt – das Grafengeschlecht starb aus, und das Lehen fiel an den Kaiser zurück.
Neue Lehensherrin war nun die Äbtissin des Klosters Bergen, in der Urkunde Barigen genannt. Der kinderlose Heinrich, der sich stark auf die Kirche stützte, wollte – auch für sein und seiner Gemahlin Seelenheil – den Einfluss und die Macht des Klosters offensichtlich stärken. Das Benediktinerinnenkloster seinerseits schlug er ein halbes Jahr später dem neu gegründeten Bistum Bamberg zu dessen wirtschaftlicher Ausstattung zu.
Die Schaffung dieses Bistums zählte zu Heinrichs Lieblingsprojekten, das er überhaupt mit sehr großen Schenkungen ausstattete. Deshalb konnte sich letztlich der Bischof von Bamberg über die "Höfe, Gebäude, Eigenleute beiderlei Geschlechts, Grund und Boden, Wiesen und Weiden, Bienenweiden, Wälder und Geecker, Gewässer und Mühlen und Fischwassern", und was die Urkunde sonst noch alles aufzählt, erfreuen.

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